Infrastruktur-Förderprogramme

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Informationen und Hilfe zu Ihrem Projekt

Infrastruktur-Förderprogramme

Sie möchten attraktive Infrastruktur-Förderprogramme finden?  Hier sind Sie richtig 🙂

Auf dieser Seite bekommen Sie einen guten Überblick über die wichtigsten Infrastruktur-Förderungen für Nutz-Fahrzeuge im Güterverkehr.

Hier erhalten Sie insbesondere als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), welches klimafreundliche Nutzfahrzeuge (N1, N2 und N3) mit alternativen Antrieben plus Lade- und Tankinfrastruktur anschaffen möchte, schnelle und einfache Hilfe.

Ihr besonderer Vorteil: Bei allen Infrastruktur-Förderungen auf dieser Seite handelt es sich um Zuschüsse, welche Sie NICHT zurückzahlen müssen.

 

WICHTIG!

Fördermittel fliessen nur, wenn der Antrag vor der Bestellung gestellt wurde. Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns möglichst frühzeitig ansprechen. Je früher Sie auf uns zukommen, desto besser können wir Sie dabei unterstützen, sich einen möglichst hohen Förderanteil zu sichern.

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Index KsNI Förderprogramm

Was wird beim KsNI gefördert?

Wer fördert beim KsNI Förderproramm?

Wem steht KsNI-Förderung zu?

Wer hat keinen Anspruch auf KsNIFörderung?

Wo gilt die KsNI-Förderung?

Wie wird bei KsNI gefördert?

Wie hoch ist die KsNI-Förderung?

Was sind die Bedinungen für die KsNI Förderung?

Für wen ist das KsNI-Förderprogramm geeignet?

Profi-Tipps zum KsNI-Förderprogramm

 

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Klimafreundliche Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)

Kurz & Kompakt: Das KsNI-Programm ist ein Förderprogramm, welches neben der Nutzfahrzeug-Förderung

  • die zugehörige Lade- und Tank-Infrastruktur in Deutschland verbessern soll.
  • Es werden hohe Zuschüsse von 80 Prozent der projektbezogenen Gesamtausgaben
  • Die Zuwendungen sind echte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

 

Welche Nutzfahrzeug-Infrastruktur wird im KsNI-Programm gefördert?

Im Rahmen der KsNI-Förderung werden folgende betriebliche Infrastruktur-Komponenten gefördert:

  • Lade-Infrastruktur für batterie-elektrische Nutzfahrzeuge
  • Tank-Infrastruktur für brennstoffzellen-elektrische Nutzfahrzeuge
  • Wichtig: Förderfähig ist ausschließlich die für den Betrieb der beantragten Nutzfahrzeuge notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur.

Eine detaillierte Zusammenstellung der förderfähigen Infrastruktur-Bestandteile finden Sie hier. (→ LINK)

 

Wer vergibt die KsNI-Fördermittel?

  • Das KsNI-Förderprogramm wurde im Jahr 2021 vom Bund aufgelegt.
  • Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (= BALM) ist zuständig für die Prüfung und die Vergabe der Fördergelder.

 

Wer kann die Zuschüsse für klimafreundliche Infrastruktur erhalten?

Mögliche Zuwendungs-Empfänger sind viele verschiedene Zielgruppen.

Förderberechtigt im Rahmen der KsNI-Förderung sind im Einzelnen:

  1. Private Unternehmen
  2. Kommunale Unternehmen,
  3. Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  4. Eingetragene Vereine
  5. Kommunen (sofern die Eigenbetriebe keine eigene Rechtspersönlichkeit haben)

 

In welchen Regionen gibt es die Infrastruktur-Zuwendungen im Rahmen von KsNI?

  • Das KsNI-Förderprogramm gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.
  • Es gibt keine regionalen Einschränkungen.
  • Es gibt keine Bevorzugung von strukturschwachen Regionen etc.
  • Fazit: Es ist für Betriebe & Körperschaften in ganz Deutschland gleichermaßen möglich, von den Vorteilen dieses Zuschuss-Programms zu profitieren.

 

Wie wird mit Infrastruktur-Subventionen konkret gefördert?

  • Förderfähig ist ausschließlich die für den Betrieb der beantragten Nutzfahrzeuge notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur.
  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der
  • Die Fördergelder sind echte Zuschüsseund müssen nicht zurückgezahlt
  • Die Förderquote liegt bei 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
  • Als zuwendungsfähige projektbezogenen Ausgaben gelten diejenigen Ausgaben, welche als förderfähige Bestandteile der Tank- und Ladeinfrastruktur in dieser Tabelle (siehe Link) aufgeführt  sind.

[/et_pb_text][et_pb_image src=“https://infrastruktur-foerderung.de/wp-content/uploads/2023/03/KsNI-FAQ-scaled.jpg“ alt=“Infrastruktur-Förderprogramme KsNI“ title_text=“KsNI – FAQ“ align=“center“ _builder_version=“4.20.2″ _module_preset=“default“ module_alignment=“left“ locked=“off“ global_colors_info=“{}“][/et_pb_image][et_pb_text admin_label=“KSNI“ _builder_version=“4.20.2″ header_font=“Open Sans Condensed 300||||||||“ header_4_font=“Open Sans 300|600|||||||“ header_4_font_size=“22px“ header_4_letter_spacing=“1px“ header_4_line_height=“1.9em“ header_5_font=“Open Sans Condensed 300||||||||“ header_5_line_height=“1.8em“ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ width=“80%“ width_tablet=“100%“ width_phone=“100%“ width_last_edited=“on|phone“ module_alignment=“center“ custom_padding=“|1%||1%|false|true“ custom_padding_tablet=“|4%||4%|false|true“ custom_padding_phone=“|2%||2%|false|true“ custom_padding_last_edited=“on|phone“ locked=“off“ global_colors_info=“{}“]

Wie hoch sind die KsNI-Zuschüsse für Infrastruktur-Maßnahmen?

  • Die Höhe der maximalen Zuschüsse wird in den einzelnen Förderaufrufen geregelt.
  • Pro Kalenderjahr sind bis zu vier Förderaufrufe geplant.
  • Die maximale Zuschuss-Summe je Zuwendungsempfänger & Förderperiode entspricht dem Zuwendungshöchstbetrag.
  • Der aktuelle Zuwendungshöchstbetrag liegt bei 25 Millionen Euro. (= 25.000.000 Euro)

 

Welche Bedingungen & Kriterien gelten für die KsNI-Infrastruktur-Förderung?

  1. Sie legen für die Tank- und Ladeinfrastruktur den Standort fest, bevor Sie Ihren Antrag einreichen.
  2. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben vor der Bewilligung noch nicht begonnen haben.
  3. Sie müssen verschiedene technische und organisatorische Anforderungen einhalten.
  4. Sie schaffen für die Förderung von Tank- und Ladeinfrastruktur mindestens ein Nutzfahrzeug der EG-Fahrzeugklassen N1, N bis N3 mit alternativen Antrieben gemäß der KsNI-Richtlinie an.
  5. Ihre Lade und Tank-Infrastruktur entspricht dem Stand der Technik, dem Mess- und Eichrecht und den einschlägigen rechtlichen Anforderungen.

 

Für wen ist das KsNI-Förderprogramm besonders gut geeignet & für wen nicht?

Die KsNI-Zuschüsse sind sehr gut geeignet:

  1. Für Transport-Unternehmen (Fahrzeugklassen N2 und N3), welche im Nah-, Regional und Verteilerverkehr tätig sind, da es hier bereits am Markt wettbewerbsfähige Angebote mit batterie-elektrischen Antrieben in Serienfertigung gibt.
  2. Für alle Lkw-Betriebe aus den obigen Segmenten, welche nun damit starten, konventionelle (Diesel-) Fahrzeuge – abhängig von Transportaufgabe und Anforderungsprofil – mit batterie-elektrischen Nutzfahrzeugen zu ersetzen.
  3. Für Speditionen im Fernverkehr (Fahrzeugklasse N3), welche – punktuell und abhängig von der vorhandenen Infrastruktur – bereits erste und wertvolle Erfahrungen mit alternativen Antrieben im Vergleich zu klassischen Diesel-Lkw sammeln möchten.
  4. Für alle Betriebe und Körperschaften, welche ihre bestehenden, konventionellen Nutzfahrzeug-Flotten durch eine Neu-Anschaffung von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben ersetzen möchten. Dies gilt auch für die kleineren Nutzfahrzeugklassen N2 und N1, welche in der KsNI-Förderung berücksichtigt werden.
  5. Für Unternehmen & Anstalten des öffentlichen Rechts, welche ihre konventionellen Nutzfahrzeuge auf co2-neutrale Antriebsarten umrüsten möchten. Gilt nur für Fahrzeugklassen N2 und N3.
  6. Für alle kleineren und mittleren Unternehmen (KMU), da die häufig vorhandenen finanziellen Nachteile gegenüber großen Speditionen und Konzernen, durch die sehr hohen Zuschüsse im KsNI-Förderprogramm ausgeglichen werden.
  7. … und hervorragend geeignet für alle Unternehmen und Körperschaften, welche neben der Anschaffung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen den Aufbau einer eigenständigen Lade- und Tankinfrastruktur z.B. auf dem eigenen Betriebshof planen.

 

Die KsNI-Förderung ist nicht geeignet:

  1. Für Unternehmen, welche ausschließlich in Tank- und Lade-Infrastruktur für klimafreundliche Nutzfahrzeuge investieren möchten. Diese Investitionen sind nicht förderfähig, da die notwendige Förder-Voraussetzung des Nutzfahrzeug-Erwerbs fehlt.
  2. Für Betriebe, welche die Anschaffung von alternativen Nutzfahrzeugen wie z.B. LNG-Lkw oder E-Fuels-Lkw planen: Da diese Antriebsarten kein Bestandteil der KsNI-Förderrichtlinie sind, ist die hierfür notwendige Infrastruktur ebenfalls nicht förderfähig im Rahmen von KsNI.
  3. Für Unternehmer, Geschäftsführer & Fuhrparkleiter, welche ausschließlich in der alten “Diesel-Welt“ leben und arbeiten möchten ????.

Extra-bzw. Profi-Tipp zum KsNI-Förderprogramm

Der entscheidende Bestandteil des KsNI-Antragsverfahrens ist das beihilferechtliche Wettbewerbsverfahren (= Entscheidungsprozess über Zuschuss oder KEIN Zuschuss).

  • Das heisst, im Bewilligungsverfahren der Richtlinie KsNI stehen alle Förderanträge in einem Wettbewerb zueinander.
  • Deshalb werden nicht alle Förder-Anträge positiv beschieden.
  • Ein besonderes Augenmerk muss deshalb auf die Vorab-Optimierung der Förder-Unterlagen gelegt werden.
  • Eine konsequente Optimierung der Förder-Unterlagen, welche kongruent zu den Förder-Bedingungen erfolgen muss, verbessert die Erfolgsquoten im Wettbewerbsverfahren erheblich.
  • Sofern Sie nicht über genügend Fördermittel-Know-how bzw. personelle Kapazitäten verfügen, können Ihnen hier professionelle Förderdienstleister effektiv helfen.

 

Bei Fragen zum Ablauf und unserem Förderservice für klimafreundliche Nutzfahrzeuge & Infrastruktur können Sie sich gerne an uns wenden.

Wir unterstützen Sie zuverlässig, damit Sie Ihre Fördergelder möglichst einfach erhalten.

Sie erreichen uns unter Telefon 089 62 42 30 17

bzw.

per E-Mail an: KsI@lkw-foerderung.de

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.

 

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Index NIP II Förderprogramm

Was wird beim NIP II gefördert?

Wer fördert beim NIP II Förderproramm?

Wem steht NIP II-Förderung zu?

Wer hat keinen Anspruch auf NIP II Förderung?

Wo gilt die NIP II-Förderung?

Wie wird bei NIP II gefördert?

Wie hoch ist die NIP II-Förderung?

Was sind die Bedinungen für die NIP II Förderung?

Für wen ist das NIP II-Förderprogramm geeignet?

Profi-Tipps zum NIP II-Förderprogramm

 

[/et_pb_text][/et_pb_column][et_pb_column type=“3_4″ _builder_version=“4.20.2″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_text admin_label=“NIP II“ _builder_version=“4.20.2″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“ sticky_enabled=“0″ header_font=“Open Sans Condensed 300||||||||“ header_4_font=“Open Sans 300|600|||||||“ header_4_font_size=“22px“ header_4_letter_spacing=“1px“ header_4_line_height=“1.9em“ header_5_font=“Open Sans Condensed 300||||||||“ header_5_line_height=“1.8em“ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ width=“80%“ width_tablet=“100%“ width_phone=“100%“ width_last_edited=“on|phone“ module_alignment=“center“ custom_padding=“|1%||1%|false|true“ custom_padding_tablet=“|4%||4%|false|true“ custom_padding_phone=“|2%||2%|false|true“ custom_padding_last_edited=“on|phone“ hover_enabled=“0″]

Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP Phase2)

Kurz & Kompakt: Das NIP II-Programm ist ein Förderprogramm, die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie bis 2035 wettbewerbsfähig im Verkehrssektor und im Energiemarkt zu etablieren. Um dieses Ziel zu erreichen

  • Investiert das BMVI in die Entwicklung von fahrzeugseitigen Technologien und Systemen
  • wird der Aufbau einer Kraftstoffinfrastruktur unterstützt
  • werden hohe Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der projektbezogenen Gesamtausgaben geleistet
  • Die Zuwendungen sind echte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

 

Welche Nutzfahrzeug-Infrastruktur wird im NIP II-Programm gefördert?

Im Rahmen der NIP II-Förderung werden folgende betriebliche Infrastruktur-Komponenten gefördert:

  • Tank-Infrastruktur für brennstoffzellen-elektrische Nutzfahrzeuge (Wasserstofftankstellen)

Eine detaillierte Zusammenstellung der förderfähigen Infrastruktur-Bestandteile finden Sie hier. (→ LINK)

 

Wer vergibt die NIP II-Fördermittel?

  • Das NIP -Förderprogramm wurde im Jahr 2016 vom Bund aufgelegt. Seither wurden 14 Förderaufrufe erfolgreich abgewickelt.
  • Die Fördermittel stammen vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und der EU.
  • Die Antragsprüfung und Priorisierung liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die eigentliche Antragsverarbeitung wird jedoch in Abhängigkeit vom jeweiligen Aufruf delegiert.

 

Wer kann die Zuschüsse für klimafreundliche Infrastruktur erhalten?

Mögliche Zuwendungs-Empfänger sind viele verschiedene Zielgruppen.

Förderberechtigt im Rahmen der NIP II-Förderung sind im Einzelnen:

  1. Private Unternehmen
  2. Kommunale Unternehmen,
  3. Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  4. Eingetragene Vereine
  5. Kommunen (sofern die Eigenbetriebe keine eigene Rechtspersönlichkeit haben)

 

In welchen Regionen gibt es die Infrastruktur-Zuwendungen im Rahmen von NIP II?

  • Das NIP II-Förderprogramm gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.
  • Es gibt keine regionalen Einschränkungen – jedoch können Vorgaben bezüglich der Anbindung an das Fernverkehrsnetz gemacht werden.
  • Es gibt keine Bevorzugung von strukturschwachen Regionen etc.
  • Fazit: Es ist für Betriebe & Körperschaften in ganz Deutschland gleichermaßen möglich, von den Vorteilen dieses Zuschuss-Programms zu profitieren. Einschränkungen gibt es lediglich dort, wenn ein Programmteil mit der Nähe zu bestimmten Hauptverkehrsadern verbunden ist.

 

Wie wird mit Infrastruktur-Subventionen konkret gefördert?

  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der
  • Die Fördergelder sind echte Zuschüsse und müssen nicht zurückgezahlt
  • Die Förderquote liegt bei 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
  • Als zuwendungsfähige projektbezogenen Ausgaben gelten diejenigen Ausgaben, welche als förderfähige Bestandteile der Tank- und Ladeinfrastruktur in dieser Tabelle (siehe Link) aufgeführt sind.

 

Wie hoch sind die NIP II-Zuschüsse für Infrastruktur-Maßnahmen?

  • Die Höhe der maximalen Zuschüsse wird in den einzelnen Förderaufrufen geregelt.
  • Pro Kalenderjahr sind bis zu vier Förderaufrufe geplant.
  • Die maximale Zuschuss-Summe je Zuwendungsempfänger & Förderperiode entspricht dem Zuwendungshöchstbetrag.
  • Der aktuelle Zuwendungshöchstbetrag liegt bei 15 Millionen Euro. (= 15.000.000 Euro) EUR pro Unternehmen und Investitionsvorhaben (Standort). Vorhaben, die diese Schwelle übersteigen, können im Zuge dieses Aufrufes nicht berücksichtigt werden.

 

Welche Bedingungen & Kriterien gelten für die NIP II-Infrastruktur-Förderung?

  1. Sie legen für die Tank- und Ladeinfrastruktur den Standort fest, bevor Sie Ihren Antrag einreichen.
  2. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben vor der Bewilligung noch nicht begonnen haben.
  3. Sie müssen verschiedene technische und organisatorische Anforderungen einhalten. Wie diese aussehen, wird für jeden Förderaufruf neu festgelegt.

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Für wen ist das NIP II-Förderprogramm besonders gut geeignet & für wen nicht?

Die NIP II-Zuschüsse sind sehr gut geeignet:

  1. Logistik-Unternehmen, welche an ihrem Hauptstandort zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Anlage, eine öffentlich zugängliche Tankinfrastruktur für Wasserstoff aufbauen wollen.
  2. Versorger
  3. Stadtwerke und Verbandsgemeindewerke

Die NIP II-Förderung ist nicht geeignet:

  1. Für Unternehmen, welche mit der Wasserstofftankstelle lediglich den eigenen Bedarf abdecken wollen.
  2. Standorte, welche sich nicht innerhalb des Einzugsgebietes von Hauptverkehrsstrecken des TEN-V-Netzes befinden.
  3. Unternehmen, welche nicht über den Zugang zu 100% erneuerbaren Wasserstoff haben.

 

Extra-bzw. Profi-Tipp zum NIP II-Förderprogramm

Der entscheidende Bestandteil des NIP II-Antragsverfahrens ist das beihilferechtliche Wettbewerbsverfahren (= Entscheidungsprozess über Zuschuss oder KEIN Zuschuss).

  • Das heisst, im Bewilligungsverfahren der Richtlinie NIP II stehen alle Förderanträge in einem Wettbewerb zueinander.
  • Deshalb werden nicht alle Förder-Anträge positiv beschieden.
  • Ein besonderes Augenmerk muss deshalb auf die Vorab-Optimierung der Förder-Unterlagen gelegt werden.
  • Eine konsequente Optimierung der Förder-Unterlagen, welche kongruent zu den Förder-Bedingungen erfolgen muss, verbessert die Erfolgsquoten im Wettbewerbsverfahren erheblich.
  • Sofern Sie nicht über genügend Fördermittel-Know-how bzw. personelle Kapazitäten verfügen, können Ihnen hier professionelle Förderdienstleister effektiv helfen.

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section][et_pb_section fb_built=“1″ disabled_on=“off|on|on“ admin_label=“KsNI mobil“ _builder_version=“4.20.2″ _module_preset=“default“ background_color=“rgba(30,115,190,0.09)“ box_shadow_style=“preset3″ global_colors_info=“{}“][et_pb_row _builder_version=“4.20.2″ _module_preset=“default“ background_color=“RGBA(255,255,255,0)“ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ width=“100%“ max_width=“none“ module_alignment=“center“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.19.5″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_image src=“https://infrastruktur-foerderung.de/wp-content/uploads/2023/03/KsNI-Start-scaled.jpg“ alt=“KsNI Infrastruktur Förderung für klimafreundliche Nutzfahrzeuge.“ title_text=“KsNI – Start“ _builder_version=“4.20.2″ _module_preset=“default“ locked=“off“ global_colors_info=“{}“][/et_pb_image][et_pb_text admin_label=“KSNI“ _builder_version=“4.20.2″ header_font=“Open Sans Condensed 300||||||||“ header_4_font=“Open Sans 300|600|||||||“ header_4_font_size=“22px“ header_4_letter_spacing=“1px“ header_4_line_height=“1.9em“ header_5_font=“Open Sans Condensed 300||||||||“ header_5_line_height=“1.8em“ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ width=“99.2%“ width_tablet=“100%“ width_phone=“auto“ width_last_edited=“on|phone“ module_alignment=“center“ custom_padding=“|0%||0%|false|true“ custom_padding_tablet=“|4%||4%|false|true“ custom_padding_phone=“||||false|true“ custom_padding_last_edited=“on|desktop“ locked=“off“ global_colors_info=“{}“]

Klimafreundliche Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)

Kurz & Kompakt: Das KsNI-Programm ist ein Förderprogramm, welches neben der Nutzfahrzeug-Förderung

  • die zugehörige Lade- und Tank-Infrastruktur in Deutschland verbessern soll.
  • Es werden hohe Zuschüsse von 80 Prozent der projektbezogenen Gesamtausgaben
  • Die Zuwendungen sind echte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

 

Welche Nutzfahrzeug-Infrastruktur wird im KsNI-Programm gefördert?

Im Rahmen der KsNI-Förderung werden folgende betriebliche Infrastruktur-Komponenten gefördert:

  • Lade-Infrastruktur für batterie-elektrische Nutzfahrzeuge
  • Tank-Infrastruktur für brennstoffzellen-elektrische Nutzfahrzeuge
  • Wichtig: Förderfähig ist ausschließlich die für den Betrieb der beantragten Nutzfahrzeuge notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur.

Eine detaillierte Zusammenstellung der förderfähigen Infrastruktur-Bestandteile finden Sie hier. à LINK.

 

Wer vergibt die KsNI-Fördermittel?

  • Das KsNI-Förderprogramm wurde im Jahr 2021 vom Bund aufgelegt.
  • Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (= BALM) ist zuständig für die Prüfung und die Vergabe der Fördergelder.

 

Wer kann die Zuschüsse für klimafreundliche Infrastruktur erhalten?

Mögliche Zuwendungs-Empfänger sind viele verschiedene Zielgruppen.

Förderberechtigt im Rahmen der KsNI-Förderung sind im Einzelnen:

  1. Private Unternehmen
  2. Kommunale Unternehmen,
  3. Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  4. Eingetragene Vereine
  5. Kommunen (sofern die Eigenbetriebe keine eigene Rechtspersönlichkeit haben)

 

In welchen Regionen gibt es die Infrastruktur-Zuwendungen im Rahmen von KsNI?

  • Das KsNI-Förderprogramm gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.
  • Es gibt keine regionalen Einschränkungen.
  • Es gibt keine Bevorzugung von strukturschwachen Regionen etc.
  • Fazit: Es ist für Betriebe & Körperschaften in ganz Deutschland gleichermaßen möglich, von den Vorteilen dieses Zuschuss-Programms zu profitieren.

 

Wie wird mit Infrastruktur-Subventionen konkret gefördert?

  • Förderfähig ist ausschließlich die für den Betrieb der beantragten Nutzfahrzeuge notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur.
  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der
  • Die Fördergelder sind echte Zuschüsseund müssen nicht zurückgezahlt
  • Die Förderquote liegt bei 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
  • Als zuwendungsfähige projektbezogenen Ausgaben gelten diejenigen Ausgaben, welche als förderfähige Bestandteile der Tank- und Ladeinfrastruktur in dieser Tabelle (à Link) aufgeführt  sind.

[/et_pb_text][et_pb_image src=“https://infrastruktur-foerderung.de/wp-content/uploads/2023/03/KsNI-FAQ-scaled.jpg“ alt=“Infrastruktur-Förderprogramme KsNI“ title_text=“KsNI – FAQ“ align=“center“ _builder_version=“4.20.2″ _module_preset=“default“ locked=“off“ global_colors_info=“{}“][/et_pb_image][et_pb_text admin_label=“KSNI“ _builder_version=“4.20.2″ header_font=“Open Sans Condensed 300||||||||“ header_4_font=“Open Sans 300|600|||||||“ header_4_font_size=“22px“ header_4_letter_spacing=“1px“ header_4_line_height=“1.9em“ header_5_font=“Open Sans Condensed 300||||||||“ header_5_line_height=“1.8em“ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ width=“80%“ width_tablet=“100%“ width_phone=“100%“ width_last_edited=“on|phone“ module_alignment=“center“ custom_padding=“|1%||1%|false|true“ custom_padding_tablet=“|4%||4%|false|true“ custom_padding_phone=“|2%||2%|false|true“ custom_padding_last_edited=“on|phone“ locked=“off“ global_colors_info=“{}“]

Wie hoch sind die KsNI-Zuschüsse für Infrastruktur-Maßnahmen?

  • Die Höhe der maximalen Zuschüsse wird in den einzelnen Förderaufrufen geregelt.
  • Pro Kalenderjahr sind bis zu vier Förderaufrufe geplant.
  • Die maximale Zuschuss-Summe je Zuwendungsempfänger & Förderperiode entspricht dem Zuwendungshöchstbetrag.
  • Der aktuelle Zuwendungshöchstbetrag liegt bei 25 Millionen Euro. (= 25.000.000 Euro)

 

Welche Bedingungen & Kriterien gelten für die KsNI-Infrastruktur-Förderung?

  1. Sie legen für die Tank- und Ladeinfrastruktur den Standort fest, bevor Sie Ihren Antrag einreichen.
  2. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben vor der Bewilligung noch nicht begonnen haben.
  3. Sie müssen verschiedene technische und organisatorische Anforderungen einhalten.
  4. Sie schaffen für die Förderung von Tank- und Ladeinfrastruktur mindestens ein Nutzfahrzeug der EG-Fahrzeugklassen N1, N bis N3 mit alternativen Antrieben gemäß der KsNI-Richtlinie an.
  5. Ihre Lade und Tank-Infrastruktur entspricht dem Stand der Technik, dem Mess- und Eichrecht und den einschlägigen rechtlichen Anforderungen.

 

Für wen ist das KsNI-Förderprogramm besonders gut geeignet & für wen nicht?

Die KsNI-Zuschüsse sind sehr gut geeignet:

  1. Für Transport-Unternehmen (Fahrzeugklassen N2 und N3), welche im Nah-, Regional und Verteilerverkehr tätig sind, da es hier bereits am Markt wettbewerbsfähige Angebote mit batterie-elektrischen Antrieben in Serienfertigung gibt.
  2. Für alle Lkw-Betriebe aus den obigen Segmenten, welche nun damit starten, konventionelle (Diesel-) Fahrzeuge – abhängig von Transportaufgabe und Anforderungsprofil – mit batterie-elektrischen Nutzfahrzeugen zu ersetzen.
  3. Für Speditionen im Fernverkehr (Fahrzeugklasse N3), welche – punktuell und abhängig von der vorhandenen Infrastruktur – bereits erste und wertvolle Erfahrungen mit alternativen Antrieben im Vergleich zu klassischen Diesel-Lkw sammeln möchten.
  4. Für alle Betriebe und Körperschaften, welche ihre bestehenden, konventionellen Nutzfahrzeug-Flotten durch eine Neu-Anschaffung von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben ersetzen möchten. Dies gilt auch für die kleineren Nutzfahrzeugklassen N2 und N1, welche in der KsNI-Förderung berücksichtigt werden.
  5. Für Unternehmen & Anstalten des öffentlichen Rechts, welche ihre konventionellen Nutzfahrzeuge auf co2-neutrale Antriebsarten umrüsten möchten. Gilt nur für Fahrzeugklassen N2 und N3.
  6. Für alle kleineren und mittleren Unternehmen (KMU), da die häufig vorhandenen finanziellen Nachteile gegenüber großen Speditionen und Konzernen, durch die sehr hohen Zuschüsse im KsNI-Förderprogramm ausgeglichen werden.
  7. … und hervorragend geeignet für alle Unternehmen und Körperschaften, welche neben der Anschaffung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen den Aufbau einer eigenständigen Lade- und Tankinfrastruktur z.B. auf dem eigenen Betriebshof planen.

 

Die KsNI-Förderung ist nicht geeignet:

  1. Für Unternehmen, welche ausschließlich in Tank- und Lade-Infrastruktur für klimafreundliche Nutzfahrzeuge investieren möchten. Diese Investitionen sind nicht förderfähig, da die notwendige Förder-Voraussetzung des Nutzfahrzeug-Erwerbs fehlt.
  2. Für Betriebe, welche die Anschaffung von alternativen Nutzfahrzeugen wie z.B. LNG-Lkw oder E-Fuels-Lkw planen: Da diese Antriebsarten kein Bestandteil der KsNI-Förderrichtlinie sind, ist die hierfür notwendige Infrastruktur ebenfalls nicht förderfähig im Rahmen von KsNI.
  3. Für Unternehmer, Geschäftsführer & Fuhrparkleiter, welche ausschließlich in der alten “Diesel-Welt“ leben und arbeiten möchten ????.

Extra-bzw. Profi-Tipp zum KsNI-Förderprogramm

Der entscheidende Bestandteil des KsNI-Antragsverfahrens ist das beihilferechtliche Wettbewerbsverfahren (= Entscheidungsprozess über Zuschuss oder KEIN Zuschuss).

  • Das heisst, im Bewilligungsverfahren der Richtlinie KsNI stehen alle Förderanträge in einem Wettbewerb zueinander.
  • Deshalb werden nicht alle Förder-Anträge positiv beschieden.
  • Ein besonderes Augenmerk muss deshalb auf die Vorab-Optimierung der Förder-Unterlagen gelegt werden.
  • Eine konsequente Optimierung der Förder-Unterlagen, welche kongruent zu den Förder-Bedingungen erfolgen muss, verbessert die Erfolgsquoten im Wettbewerbsverfahren erheblich.
  • Sofern Sie nicht über genügend Fördermittel-Know-how bzw. personelle Kapazitäten verfügen, können Ihnen hier professionelle Förderdienstleister effektiv helfen.

 

Bei Fragen zum Ablauf und unserem Förderservice für klimafreundliche Nutzfahrzeuge & Infrastruktur können Sie sich gerne an uns wenden.

Wir unterstützen Sie zuverlässig, damit Sie Ihre Fördergelder möglichst einfach erhalten.

Sie erreichen uns unter Telefon 089 62 42 30 17

bzw.

per E-Mail an: KsI@lkw-foerderung.de

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.

 

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Über uns

Die TWC Consulting GmbH ist eine Unternehmerberatungsfirma, welche sich seit zwanzig Jahren in den Dienst kleiner und mittelgroßer Firmen (KMU) stellt. Unser Bestreben ist, unseren Mandanten dabei zu helfen, das Beste aus Ihren Möglichkeiten zu machen. Dazu gehört auch die Infrastruktur Förderung.

Damit Sie die mögliche staatliche Unterstützung erhalten, werfen wir uns für Sie ins Zeug:

  • Wir klären ab, ob in Ihrem Falle eine Infrastruktur Förderung überhaupt in Frage kommt.
  • Ist eine Förderung möglich, suchen wir nach den dafür in Frage kommenden Förderprogrammen.
  • Wir stellen für Sie den Antrag und kümmern uns um alle administrativen Belange des Verfahrens.
  • Ist der Entscheid erfolgt, prüfen wir ihn auf seine Richtigkeit und legen, falls dies notwendig ist, für Sie Widerspruch ein.
  • Bei einem positiven Entscheid, unterstützen wir Sie bei den Investitionsentscheiden, damit Sie die Rahmenbedingungen der Förderprogramme einhalten und ein Maximum an Fördermittel für ihren Betrieb bekommen.
  • Budgets und Termine für die Förderphase werden von uns geprüft.
  • Rechnungen für den Verwendungsnachweis werden von uns geprüft und eingereicht.

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