Infrastruktur-Förderprogramme
Sie möchten attraktive Infrastruktur-Förderprogramme finden? Hier sind Sie richtig 🙂
Auf dieser Seite bekommen Sie einen guten Überblick über die wichtigsten Infrastruktur-Förderungen für Nutz-Fahrzeuge im Güterverkehr.
Hier erhalten Sie insbesondere als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), welches klimafreundliche Nutzfahrzeuge (N1, N2 und N3) mit alternativen Antrieben plus Lade- und Tankinfrastruktur anschaffen möchte, schnelle und einfache Hilfe.
Ihr besonderer Vorteil: Bei allen Infrastruktur-Förderungen auf dieser Seite handelt es sich um Zuschüsse, welche Sie NICHT zurückzahlen müssen.
Erstes Infrastruktur-Förderprogramm:
Klimafreundliche Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)
Kurz & kompakt: Das KsNI-Programm ist ein Förderprogramm, welches neben der Nutzfahrzeug-Förderung
- die zugehörige Lade- und Tank-Infrastruktur in Deutschland verbessern soll.
- Es werden hohe Zuschüsse von 80 Prozent der projektbezogenen Gesamtausgaben vergeben.
- Die Zuwendungen sind echte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Ausführlich zu den wichtigsten Fragen & Antworten (FAQ) der KsNI-Förderung:
Inhaltsverzeichnis:
Was wird bei KsNI gefördert?
Wer fördert beim KsNI Förderproramm?
Wer kann die KsNI-Zuschüsse bekommen?
Wo gilt die KsNI-Förderung?
Wie wird bei KsNI konkret gefördert?
Wie hoch ist die KsNI-Förderung?
Was sind die Bedingungen für die KsNI Förderung?
Für wen ist das KsNI-Förderprogramm geeignet?
Profi-Tipp zum KsNI-Förderprogramm
Welche Nutzfahrzeug-Infrastruktur wird im KsNI-Programm gefördert?
Im Rahmen der KsNI-Förderung werden folgende betriebliche Infrastruktur-Komponenten gefördert:
- Lade-Infrastruktur für batterie-elektrische Nutzfahrzeuge
- Tank-Infrastruktur für brennstoffzellen-elektrische Nutzfahrzeuge
- Wichtig: Förderfähig ist ausschließlich die für den Betrieb der beantragten Nutzfahrzeuge notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur.
Eine detaillierte Zusammenstellung der förderfähigen Infrastruktur-Bestandteile finden Sie hier. (siehe Link)
Wer vergibt die KsNI-Fördermittel?
- Das KsNI-Förderprogramm wurde im Jahr 2021 vom Bund aufgelegt.
- Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (= BALM) ist zuständig für die Prüfung und die Vergabe der Fördergelder.
Wer kann die Zuschüsse für klimafreundliche Infrastruktur erhalten?
Mögliche Zuwendungs-Empfänger sind viele verschiedene Zielgruppen.
Förderberechtigt im Rahmen der KsNI-Förderung sind im Einzelnen:
- Private Unternehmen
- Kommunale Unternehmen,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Eingetragene Vereine
- Kommunen (sofern die Eigenbetriebe keine eigene Rechtspersönlichkeit haben)
In welchen Regionen gibt es die Infrastruktur-Zuwendungen im Rahmen von KsNI?
- Das KsNI-Förderprogramm gilt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
- Es gibt keine regionalen Einschränkungen.
- Es gibt keine Bevorzugung von strukturschwachen Regionen etc.
- Fazit: Es ist für Betriebe & Körperschaften in ganz Deutschland gleichermaßen möglich, von den Vorteilen dieses Zuschuss-Programms zu profitieren.
Wie wird mit Infrastruktur-Subventionen konkret gefördert?
- Förderfähig ist ausschließlich die für den Betrieb der beantragten Nutzfahrzeuge notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur.
- Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
- Die Fördergelder sind echte Zuschüsse und müssen nicht zurückgezahlt werden.
- Die Förderquote liegt bei 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
- Als zuwendungsfähige projektbezogenen Ausgaben gelten diejenigen Ausgaben, welche als förderfähige Bestandteile der Tank- und Ladeinfrastruktur in dieser Tabelle (siehe Link) aufgeführt sind.
Ein paar Worte in eigener Sache:
Wir sind bei Fragen & Wünschen für Sie da!
Egal ob Sie ein etabliertes Unternehmen sind oder gerade neu gegründet haben,
ob Sie ein privates oder kommunales Unternehmen, eine Körperschaft oder ein Verein sind.
Es ist egal, ob Sie 100 Mitarbeiter haben oder als selbstfahrender Unternehmer ein „Einzelkämpfer“ sind.
Es ist nicht wichtig, ob Sie bereits Fördermittel-Erfahrung haben oder dies alles für Sie völlig neu ist,
ob Sie 80x Lkw, 15x Lkw oder nur einen Laster haben.
Egal, ob Sie ein Transport-Unternehmen, eine Spedition, ein Containerdienst, ein Logistiker, ein Handels-Unternehmen, ein Industriebetrieb, eine Handwerksfirma, ein Lohnunternehmen, eine Gerüstbau-Firma oder v.a.m. sind
Und egal, ob Sie Geschäftsführer, Unternehmer, Fuhrparkverantwortlicher … oder der „glückliche“ Mitarbeiter sind, dem Ihr Chef gerade gesagt hat, dass Sie sich jetzt mal um die Fördermittel kümmern müssen 😉
Wir helfen Ihnen und nehmen uns die Zeit, die Sie ganz individuell benötigen.
Sie erreichen uns unter Telefon 089 62 42 30 17
bzw.
per E-Mail an: KsI@lkw-foerderung.de
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.
PS: Sollten Sie uns einmal telefonisch nicht direkt erreichen, schreiben Sie uns gerne eine kurze Nachricht – wir rufen Sie kurzfristig zurück.
Wie hoch sind die KsNI-Zuschüsse für Infrastruktur-Maßnahmen?
- Die Höhe der maximalen Zuschüsse wird in den einzelnen Förderaufrufen geregelt.
- Pro Kalenderjahr sind bis zu vier Förderaufrufe geplant.
- Die maximale Zuschuss-Summe je Zuwendungsempfänger & Förderperiode entspricht dem Zuwendungshöchstbetrag.
- Der aktuelle Zuwendungshöchstbetrag liegt bei 25 Millionen Euro. (= 25.000.000 Euro)
Welche Bedingungen & Kriterien gelten für die KsNI-Infrastruktur-Förderung?
- Sie legen für die Tank- und Ladeinfrastruktur den Standort fest, bevor Sie Ihren Antrag einreichen.
- Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben vor der Bewilligung noch nicht begonnen haben.
- Sie müssen verschiedene technische und organisatorische Anforderungen einhalten.
- Sie schaffen für die Förderung von Tank- und Ladeinfrastruktur mindestens ein Nutzfahrzeug der EG-Fahrzeugklassen N1, N bis N3 mit alternativen Antrieben gemäß der KsNI-Richtlinie an.
- Ihre Lade und Tank-Infrastruktur entspricht dem Stand der Technik, dem Mess- und Eichrecht und den einschlägigen rechtlichen Anforderungen.
Für wen ist das KsNI-Förderprogramm besonders gut geeignet & für wen nicht?
Die KsNI-Zuschüsse sind sehr gut geeignet:
- Für Transport-Unternehmen (Fahrzeugklassen N2 und N3), welche im Nah-, Regional und Verteilerverkehr tätig sind, da es hier bereits am Markt wettbewerbsfähige Angebote mit batterie-elektrischen Antrieben in Serienfertigung gibt.
- Für alle Lkw-Betriebe aus den obigen Segmenten, welche nun damit starten, konventionelle (Diesel-) Fahrzeuge – abhängig von Transportaufgabe und Anforderungsprofil – mit batterie-elektrischen Nutzfahrzeugen zu ersetzen.
- Für Speditionen im Fernverkehr (Fahrzeugklasse N3), welche – punktuell und abhängig von der vorhandenen Infrastruktur – bereits erste und wertvolle Erfahrungen mit alternativen Antrieben im Vergleich zu klassischen Diesel-Lkw sammeln möchten.
- Für alle Betriebe und Körperschaften, welche ihre bestehenden, konventionellen Nutzfahrzeug-Flotten durch eine Neu-Anschaffung von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben ersetzen möchten. Dies gilt auch für die kleineren Nutzfahrzeugklassen N2 und N1, welche in der KsNI-Förderung berücksichtigt werden.
- Für Unternehmen & Anstalten des öffentlichen Rechts, welche ihre konventionellen Nutzfahrzeuge auf co2-neutrale Antriebsarten umrüsten möchten. Gilt nur für die Fahrzeugklassen N2 und N3.
- Für alle kleineren und mittleren Unternehmen (KMU), da die häufig vorhandenen finanziellen Nachteile gegenüber großen Speditionen und Konzernen, durch die sehr hohen Zuschüsse im KsNI-Förderprogramm ausgeglichen werden.
- … und hervorragend geeignet für alle Unternehmen und Körperschaften, welche neben der Anschaffung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen den Aufbau einer eigenständigen Lade- und Tankinfrastruktur z.B. auf dem eigenen Betriebshof planen.
Die KsNI-Förderung ist nicht geeignet:
- Für Unternehmen, welche ausschließlich in Tank- und Lade-Infrastruktur für klimafreundliche Nutzfahrzeuge investieren möchten. Diese Investitionen sind nicht förderfähig, da die notwendige Förder-Voraussetzung des Nutzfahrzeug-Erwerbs fehlt.
- Für Betriebe, welche die Anschaffung von alternativen Nutzfahrzeugen wie z.B. LNG-Lkw oder E-Fuels-Lkw planen: Da diese Antriebsarten kein Bestandteil der KsNI-Förderrichtlinie sind, ist die hierfür notwendige Infrastruktur ebenfalls nicht förderfähig im Rahmen von KsNI.
- Für Unternehmer, Geschäftsführer & Fuhrparkleiter, welche ausschließlich in der alten “Diesel-Welt“ leben und arbeiten möchten 😉.
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Extra-Tipp zum KsNI-Förderprogramm
Der entscheidende Bestandteil des KsNI-Antragsverfahrens ist das beihilferechtliche Wettbewerbsverfahren (= Entscheidungsprozess über Zuschuss oder KEIN Zuschuss).
- Das heisst, im Bewilligungsverfahren der Richtlinie KsNI stehen alle Förderanträge in einem Wettbewerb zueinander.
- Deshalb werden nicht alle Förder-Anträge positiv beschieden.
- Ein besonderes Augenmerk muss deshalb auf die Vorab-Optimierung der Förder-Unterlagen gelegt werden.
- Eine konsequente Optimierung der Förder-Unterlagen, welche kongruent zu den Förder-Bedingungen erfolgen muss, verbessert die Erfolgsquoten im Wettbewerbsverfahren erheblich.
- Sofern Sie nicht über genügend Fördermittel-Know-how bzw. personelle Kapazitäten verfügen, können Ihnen hier professionelle Förderdienstleister effektiv helfen.
Bei Fragen zum Ablauf und unserem risikolosen Förderservice für klimafreundliche Nutzfahrzeuge & Infrastruktur können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir unterstützen Sie zuverlässig, damit Sie Ihre Fördergelder möglichst einfach erhalten.
Sie erreichen uns unter Telefon 089 62 42 30 17
bzw.
per E-Mail an: KsI@lkw-foerderung.de
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.
Was wir für Sie tun:
Die TWC Consulting GmbH ist eine Unternehmerberatungsfirma, welche sich seit mehr als zwanzig Jahren in den Dienst kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) stellt.
Unser Bestreben ist, unseren Mandanten dabei zu helfen, das Beste aus Ihren Möglichkeiten zu machen. Dazu gehört u.a. die Infrastruktur-Förderung.
Wir klären ab, ob in Ihrem Falle eine Förderung in Frage kommt.
Ist eine Förderung möglich, suchen wir nach den dafür in Frage kommenden Infrastruktur-Förderprogrammen.
Wir optimieren vorab Ihre Antrags-Unterlagen und stellen für Sie den Förder-Antrag. Wir kümmern uns um alle administrativen Belange des Verfahrens.
Ist der Bescheid erfolgt, prüfen wir ihn auf seine Richtigkeit und legen, falls dies notwendig ist, für Sie Widerspruch bei der Förderstelle ein.
Bei einem positiven Bescheid (= Bewilligung), unterstützen wir Sie bei Ihren Investitionsentscheidungen, damit Sie die wichtigen Rahmenbedingungen der Förderprogramme einhalten und ein Maximum an Zuschüssen für ihren Betrieb bekommen.