Über die Infrastruktur-Förderprogramme

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Informationen und Hilfe zu Ihrem Projekt

Infrastruktur-Förderprogramme

Wenn Sie sich für Fördermittel für Ihr Infrastrukturprojekt interessieren, sind Sie hier exakt richtig, denn hier finden Sie alle wichtigen Informationen in gebündelter Form. Damit wollen wir sie ermächtigen,  die Höhe der möglichen Förderung verlässlich abzuschätzen. Außerdem hilft es Ihnen, Ihr Vorhaben so aufzugleisen, dass Ihnen keine Fördermittel entgehen.

Bitte beachten Sie, dass die gängigen Infrastruktur-Förderprogramme einer gewissen Dynamik unterliegen. Das bedeutet, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht in einem Schwung ausgelobt werden, sondern in verschiedenen Stückelungen. Diese können sich bezüglich der Bedingungen, der geförderten Sachen und der Förderhöhe unterschiedlich ausgestaltet sein.

Weil das so ist, bemüht sich der TWC Förderservice diese Seite laufend an die aktuelle Entwicklung anzupassen. Damit Sie bei Ihren Abklärungen für ein konkretes Projekt aber auf der sicheren Seite stehen, habe Sie darüber hinaus natürlich die Möglichkeit, uns bereits im Vorfeld mit Ihren Fragen anzusprechen.

WICHTIG!

Genau genommen müssen Sie uns immer im Vorfeld ansprechen. Denn praktisch alle Infrastruktur-Förderprogramme gewähren ihre Hilfen nur dann, wenn sie diese schon vor Beginn des eigentlichen Aufbaus (Bestellung der Leistung) beantragt haben. Es ist also entscheidend für die Sicherung möglicher Ansprüche, dass Sie die Förderexperten rechtzeitig ins Boot holen. Ansonsten riskieren Sie den Verlust des Anspruchs, was richtig in Geld gehen dürfte.

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Index KsNI Förderprogramm

Was wird gefördert?

Wer fördert?

Wem steht KsNI-Förderung zu?

Wer hat keinen Anspruch auf KsNIFörderung?

Wo gilt die KsNI-Förderung?

Wie wird bei KsNI gefördert?

Wie hoch ist die KsNI-Förderung?

Was sind die Bedinungen für die KsNI Förderung?

Für wen ist das KsNI-Förderprogramm geeignet?

Profi-Tipps zum KsNI-Förderprogramm

 

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Klimafreundliche Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)

Wer nach „Infrastruktur-Förderprogramme“ wir rasch beim Förderprogramm „Klimafreundliche Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ (abgekürzt KsNI) des Bundes landen. Im Rahmen dieses Förderprogrammes werden zukünftige (!) Investitionen in die Infrastruktur für klimafreundliche Nutzfahrzeuge mit bis zu 80% der förderfähigen Kosten unterstützt.

Allerdings geht es in diesem Programm nicht nur um Infrastrukturprojekte, sondern auch um die Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge. Wenn Sie mehr über diesen Bereich erfahren möchten, bieten wir Ihnen hierzu vertiefte Informationen auf der Seite nutzfahrzeug-foerderung.de an.

Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass auch Machbarkeitsstudien im Zusammenhang mit dem Aufbau einer klimaschonenden Nutzfahrzeugsflotte förderfähig sind.

 

Welche Nutzfahrzeug-Infrastruktur wird im KsNI-Programm gefördert?

Konkret geht es bei der Förderung der Nutzfahrzeug-Infrastruktur im Rahmen des KsNI-Programmes darum, Unternehmen durch Förderbeiträge dazu zu motivieren, in die Beschaffung von Bereich Tank- und Ladeinfrastruktur für klimaschonende Nutzfahrzeuge zu investieren.

Nicht alles, was im Zusammenhang mit klimaschonenden Nutzfahrzeugen steht, wird gefördert. Auskunft über die Förderfähigkeit gibt die Liste der Fördergegenstände des KsNI:

Tank- und Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb im Sinne des EMoG.

Investitionen in mobile und stationäre Normal- und Schnellladeinfrastruktur

Normalerweise werden im Rahmen des KsNI nur Investitionen gefördert, welche den eigenen Bedarf abdecken. Also nur Infrastruktur für die eigene, vorhandene Flotte oder oder für Fahrzeuge, welche bereits bestellt wurden. Hier bei der Ladeinfrastruktur für Batterieelektrisch betriebene Nutzfahrzeuge gibt es eine Ausnahmeregelung:

Die geförderte Tank- und Ladeinfrastruktur kann interessierten Nutzern – also Drittfirmen und Privaten – zur Verfügung gestellt werden, wenn dies zu offenen, transparenten und nicht diskriminierenden Bedingungen erfolgt.

Das bedeutet aber nicht, dass man seine Tank- und Ladeinfrastruktur über den eigenen Bedarf hinaus dimensionieren darf. Es erlaubt lediglich, etwa den benötigten Ladepunkt mit anderen Interessierten zu teilen!

Als Bestandteil der Tankinfrastruktur für Wasserstoff-Brennstoffzellen-Lkw gelten
  • Containerlösungen
  • mobile Tankstellen (auf Trailern)
  • fest installierte Wasserstoff-Tankstellen

Je nach Konfiguration gehören dazu:

  • Speicher (Drucktank oder Flüssigwasserstoffspeicher)
  • Verdichter
  • Kühleinheit
  • Zapfsäule
  • Trailer
  • Um wasserstoffführende Teile wie Speicher und Verdichter vor mechanischer Beschädigung (bspw. durch Durchgangsverkehr) zu schützen, sind auch Maßnahmen wie Poller und Schutzwände förderfähig.

Wer vergibt die Fördermittel für das KsNI-Programm?

Das KsNI Programm wurde vom Bund aufgelegt. Zuständig für die Prüfung und die Vergabe der Fördermittel ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

 

Wer kann die Zuschüsse für klimafreundliche Infrastruktur erhalten?

  • Unternehmen des privaten Rechts
  • Kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Kommunen (wenn die Eigenbetriebe keine eigene Rechtspersönlichkeiten haben)
  • Eingetragene Vereine

Kein Anrecht auf Zuschüsse für klimafreundliche Infrastruktur haben

  • Unternehmen über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder gegen die eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder betrieben wird.
  • Unternehmen die zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde.
  • Nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten (wenn also ihr Fortbestehen ohne staatliche Hilfe nicht gewährleistet ist).
  • Wer einer Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen ist, welche sich aus einem früheren Beschlusses der Europäischen Kommission ergeben haben (festgestellte Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt).

In welchen Regionen gibt es die Infrastruktur-Zuwendungen im Rahmen von KSNI?

Für das KsNI Förderprogramm gibt es innerhalb der Bundesrepublik keine regionale Einschränkung. Es ist also in ganz Deutschland möglich, von den Vorteilen des Programms zu profitieren.

 

Wie wird mit Infrastruktur-Subventionen konkret gefördert?

Die KsNI Förderung für Tank- und Ladeinfrastruktur erfolgt projektbezogen in Form einer Anteilsfinanzierung. Bei der Förderung handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse.

 

Wie hoch sind die KsNI-Zuschüsse für Infrastruktur- Maßnahmen?

Über die Höhe des Zuschusses entscheiden die projektbezogenen Ausgaben. Dabei fließen nur jene Bestandteile der Tank- und Ladeinfrastruktur des Projektes in die Berechnung ein, welche gemäß der obigen Liste zuwendungsfähig sind. Die Gesamtkosten dieser Bestandteile bilden die Bemessungsgrundlage.

Bei der Tank- und Ladeinfrastruktur gilt, dass von dieser Bemessungsgrundlage 80 % förderfähig sind.

Dabei gilt, dass nur Investitionen in den Erwerb dieser Anlageteile gefördert werden können. Die danach anfallenden Kosten für den Betrieb der Tank- und Ladeinfrastruktur sind hingegen nicht förderfähig. Umgekehrt werden aber auch die Einnahmen, welche aus der Nutzung dieser Einrichtung entstehen nicht zuwendungsmindern verrechnet.

Wichtig für Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften die einen Förderantrag stellen wollen:

Die Regelung aus Nummer 1.2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bzw. Nummer 1.2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) bezüglich Einnahmen findet in diesem Fall grundsätzlich keine Anwendung

 

Welche Bedingungen & Kriterien gelten für die KsNI-Infrastruktur-Förderung?

Für die Förderberechtigung gelten ein paar einfache Regeln:

Projekte, für welche Förderung beantragt wird, dürfen nicht vor der Bewilligung begonnen worden sein.

Sehr Wichtig!

Die entsprechenden Verträge dürfen erst unterschrieben, die mit dem Projekt zusammenhängenden Bestellungen erst aufgegeben werden, wenn der definitive Bescheid vorliegt.

Als Beginn gilt bei einem solchen Projekt, wenn eine rechtsverbindliche Verpflichtung zu Lieferung- und Leistung eingegangen wird. Solches kann zum Beispiel durch eine verbindliche Bestellung oder den Abschluss eines Kaufvertrages geschehen.

Es ist nicht möglich Projekte, die schon laufen oder solche, welche bereits beendet wurden, förderfähig zu machen. Dies ist ein häufiger Fehler, den es auf jeden Fall zu vermeiden gilt!

Wenn Sie über keine eingespielte Erfahrung im Umgang mit Fördermitteln haben, ist es empfehlenswert, die fehlende Expertise durch das hinzuziehen von Spezialisten – zum Beispiel jene vom TWC-Förderservice – auszugleichen. Denn fehlendes Wissen kann im Verfahrensablauf zu sehr kostspieligen Erfahrungen führen, welche Sie sich ersparen sollten!

Eine Förderung für eine Tank- und Ladeinfrastruktur ist nur möglich, wenn mindestens ein Nutzfahrzeug der EG-Fahrzeugklassen N1 bis N3 mit Antrieben, welche gemäß der KsNI-Richtlinien wiederum förderfähig sind, vorhanden ist oder angeschafft wird.

Um welche Fahrzeuge es sich dabei handelt, erfahren Sie mit einem Klick auf diesen Link. Sie werden dann auf unsere Spezialseite für die KsNI-Förderung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen geleitet, wo dieses Thema eingehend beschrieben wird.

Wichtig!

Es kann also auch eine neue Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert werden, wenn bereits mindestens ein förderfähiges Nutzfahrzeug vorhanden ist!

Ist kein entsprechendes Fahrzeug vorhanden, muss es im Antrag ersichtlich sein, dass ein solches angeschafft wird. Dazu kann selbstverständlich wiederum die KsNI-Förderung in Anspruch genommen werden.

Die zu erstellende Tank- und Ladeinfrastruktur kann jedoch auf Vorrat dimensioniert werden. Die Größe der Anlage muss sich am tatsächlichen Bestand (inkl. der bestellten Fahrzeuge) orientieren. Ansonsten muss damit gerechnet werden, dass die Förderfähigkeit reduziert wird, bzw. die Förderquote entsprechend sinkt.

Weiter gilt: Wenn Sie Zuschüsse für Ihre Tank- und Ladeinfrastruktur (und Fahrzeuge!) aus dem KsNI-Förderprogramm erhalten, muss die Anlage (bzw. die Fahrzeuge) während mindestens vier Jahren ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und/oder registriert bleiben.

Sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Anlage außer Betrieb setzen oder veräußern, dann wird eine anteilsmäßige Rückzahlung der Fördermittel fällig. Im Prinzip rechnet sich diese Rückzahlung wie folgt:

Fördersumme * fehlende Laufzeit
Mindestlaufzeit

Ist das geförderte Objekt Teil eines Leasing- oder Mietvertrages, weicht diese Regelung etwas ab. Leasing- und Mietverträge dürfen auf einen weiteren Halter Verträge übertragen werden.

 

Für wen ist das KsNI-Förderprogramm besonders gut geeignet & für wen nicht?

Dieses Programm eignet sich für Unternehmen jeder Größenordnung, welches Nutz- & Sonderfahrzeuge in seinem Flottenbestand hat. Hier ist besonders hervorzuheben, dass auch Fahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse N1 (also Lieferfahrzeuge unter 3,5t) gefördert werden.

Besonders interessant ist es jedoch für Unternehmen, welche überhaupt noch keine Erfahrung mit klimaschonenden Nutzfahrzeugen haben und nun einen kostengünstigen Einstieg in den Bereich wagen wollen. Denn ein guter Teil der benötigten Ladeinfrastruktur wird sich auch im Falle eines Ausbaus später gut nutzen lassen.

Weniger geeignet ist das KsNI-Förderprogramm leider für Unternehmen, welche sofort mit dem Umbau Ihrer Flotte beginnen wollen, da die Fördergelder nicht auf einen Schlag freigegeben werden, sondern in Teiltranchen, sogenannten Förderaufrufen. Das macht das kurzfristige Planen etwas schwierig.

 

TWC Förderservice: Einschätzung und Profi-Tipps zum KsNI-Förderprogramm

Mit dem KsNI-Förderprogramm für die Tank- und Ladeinfrastruktur geht der Bund in die Vollen. Unter dem Motto „All in!“ mobilisiert er alles, was er an finanziellen Möglichkeiten zur Zeit aufbieten kann, um der Mobilitätswende im Güterverkehr zum Erfolg zu verhelfen.

Um die mehrheitlich immer noch kritischen Transportunternehmen auf Spur zu bekommen, werden Förderquoten aufgerufen, welche man zuvor so kaum je gesehen haben. Das gilt besonders für den KsNI-Förderbereich Tank- und Ladeinfrastruktur.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich diese Anschubfinanzierung dauerhaft auf diesem Level halten lassen wird.

An der Umstellung auf klimaschonende Nutzfahrzeuge werden die Unternehmen nicht vorbeikommen. Ganz einfach deshalb, weil der Gesetzgeber über das Jahr 2030 hinaus sie dazu zwingen wird.

Infrastruktur-Förderprogramme wie das KsNI gibt es nicht viele. Sie eignen sich grundsätzlich für alle Betriebe welche Nutz- & Sonderfahrzeuge in ihrem Flottenbestand haben und diesen in absehbarer Zeit erneuern müssen.

Die Förderquote im Bereich der Infrastruktur-Förderprogramme ist mit 80% derart hoch, dass sich jedes dieser Unternehmen überlegen sollte, nicht zumindest im Kleinen damit zu beginnen, Erfahrungen mit der neuen Technik zu sammeln. Denn selbst wenn deren Nutzfahrzeuge aktuell (und auf kurze Sicht) nicht klimaschonend unterwegs sind, können mit den zur Verfügung  stehenden Fördermittel die Vorarbeiten soweit abgeschlossen (und günstig finanziert) werden, dass die Umstellung später sehr schnell erfolgen kann.

Mit anderen Worten: Das KsNI-Förderprogramm für die Tank- und Ladeinfrastruktur ist für Unternehmen mit einem Bestand an Nutzfahrzeugen oder Spezialfahrzeugen eigentlich ein Must.

Unser Profi-Tipp

Wenn Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen, helfen wir Ihnen dabei, Ihr Projekt so aufzusetzen, dass ihnen nicht wegen Verfahrensfehlern Fördermittel entgehen.

Wir behalten für Sie die Förderaufrufe im Auge und sorgen so dafür, dass Ihr Antrag die Vergabestelle frühzeitig erreicht.

Und wir helfen Ihnen dabei, sich bei der Umstellung Ihrer Fahrzeugflotte auf klimaschonende Nutzfahrzeuge ein Maximum an Förderung zu sichern. Denn in diesem Bereich wird nicht – wie im Bereich der Tank- und Ladeinfrastruktur – die Investition per se bezuschusst, sondern die Mehrkosten im Vergleich zu herkömmlicher Technologie. Es ist deshalb wichtig, diese Dokumentation professionell aufzusetzen, um das Maximum an Fördermittel zu erhalten

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Über uns

Die TWC Consulting GmbH ist eine Unternehmerberatungsfirma, welche sich seit zwanzig Jahren in den Dienst kleiner und mittelgroßer Firmen (KMU) stellt. Unser Bestreben ist, unseren Mandanten dabei zu helfen, das Beste aus Ihren Möglichkeiten zu machen. Dazu gehört auch die Infrastruktur Förderung.

Damit Sie die mögliche staatliche Unterstützung erhalten, werfen wir uns für Sie ins Zeug:

  • Wir klären ab, ob in Ihrem Falle eine Infrastruktur Förderung überhaupt in Frage kommt.
  • Ist eine Förderung möglich, suchen wir nach den dafür in Frage kommenden Förderprogrammen.
  • Wir stellen für Sie den Antrag und kümmern uns um alle administrativen Belange des Verfahrens.
  • Ist der Entscheid erfolgt, prüfen wir ihn auf seine Richtigkeit und legen, falls dies notwendig ist, für Sie Widerspruch ein.
  • Bei einem positiven Entscheid, unterstützen wir Sie bei den Investitionsentscheiden, damit Sie die Rahmenbedingungen der Förderprogramme einhalten und ein Maximum an Fördermittel für ihren Betrieb bekommen.
  • Budgets und Termine für die Förderphase werden von uns geprüft.
  • Rechnungen für den Verwendungsnachweis werden von uns geprüft und eingereicht.

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Der TWC Newsblog

Födermittel Infrastruktur

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