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Für Investitionen in den Bereich Nutzfahrzeuge gibt es Geld vom Staat
Welche Infrastruktur für Nutzfahrzeuge wird gefördert?
Die Mobilitätswende besteht nicht nur darin Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, durch vergleichbare Fahrzeuge mit batterie-elektrischem oder Brennstoffzellen-Antrieb zu ersetzen. Genau so wichtig ist, dass im Gleichschritt die notwendige Infrastruktur für solche Fahrzeuge aufgebaut wird.
Die bestehende Infrastruktur für Nutzfahrzeuge ist organisch über viele Jahrzehnte gewachsen. Und zwar so lange, bis jeder Fleck in Deutschland an die Versorgung mit Benzin und Diesel angeschlossen war. Dies bildet die Grundlage für das, was wir heute unter Mobilität verstehen.
Was den Güterverkehr anbelangt, muss man auch die Park- und Abstellplätze für LKWs dazu zählen, welche notwendig sind, um den Fahrern und Fahrerinnen Gelegenheit zu geben, ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten.
Die bestehende Infrastruktur für Nutzfahrzeuge hat so keine Zukunft
Diese organisch gewachsene Infrastruktur erfüllt die Bedingungen, welche ein klimaschonender Nutzfahrzeugverkehr braucht, um effektiv und damit erfolgreich zu funktionieren, nicht mehr. Das liegt zum einen natürlich an den Tankstellen, welche nicht einfach in Wasserstoffspender und Batterie-Ladestationen umgewandelt werden können. Zum andern ist es in der Zukunft von höchster Wichtigkeit, dass der Ladevorgang mit den Ruhezeiten des Fahrzeuges koordiniert wird, um unproduktive Stehzeiten auf ein Minimum zu reduzieren.
Mit anderen Worten: Die Infrastruktur für den Nutzfahrzeugverkehr muss ganz neu gedacht und neu aufgebaut werden. Nicht innerhalb einer Spanne von mehreren Jahrzehnten, sondern innerhalb weniger Jahre. Ein Herkulesaufgabe.
Finanzielle Hürden werden durch grosszügige Subventionen beseitigt
Damit dies gelingen kann, müssen möglichst alle Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, welche dem Aufbau einer feinvernetzten Tank- und Ladeinfrastruktur und der notwendigen LKW-Standplätze im Wege stehen. Ein wichtiger Flaschenhals für diese Entwicklung sind die Kosten, bzw. das Fehlen des notwendigen Kapitals.
Aus diesem Grunde finanziert der Staat auf allen Ebenen Infrastrukturprojekte. Und zwar sowohl in Bezug auf das Fördervolumen, als auch hinsichtlich der Förderquote in einem vermutlich noch nie dagewesenen Ausmaß.
Wir wollen Ihnen in der Folge darlegen, welche Infrastrukturprojekte gefördert werden, welche Bedingungen dabei zu erfüllen sind und mit welchen Zuschüssen dabei zu rechnen ist.
Welche Investitionen in die Infrastruktur für Nutzfahrzeuge werden gefördert?
Bevor wir auflisten, welche Bereich mit Fördermittel rechnen können, wollen wir noch zwei Dinge klarstellen:
Das Prinzip, mit welchem Fördergelder für den Aufbau der Infrastruktur für Nutzfahrzeuge vergeben werden, unterscheidet sich von den Beihilfen, welche für die Anschaffung batterie-elektrisch betriebener Nutzfahrzeuge, bzw. mit Wasserstoff (Brennstoffzellen) betriebenen LKWs geleistet werden. Bei der Anschaffung von Nutzfahrzeugen wird nur der Mehrpreis, verglichen mit einem herkömmlichen Fahrzeug, bezuschusst. Bei der Infrastruktur für Nutzfahrzeuge (wo es keine vergleichbare, herkömmliche Anlagen gibt) ist es der ganze förderfähige Teil der Investition, welcher subventioniert wird. Informationen zur Förderung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen erhalten Sie auf unserer Spezialseite nutzfahrzeug-foerderung.de.
Es gibt aktuell drei Bereiche, welche mit Fördergeld rechnen können. Bitte beachten Sie: Diese Förderprogramme sind hochdynamisch. Es ist damit zu rechnen, dass die Förderbedingungen laufend an die aktuelle Entwicklung angepasst wird, um am Ende das erwünschte Gesamtergebnis zu erhalten. Wir werden an dieser Stelle selbstverständlich diese Entwicklung laufend nachvollziehen. Folgen Sie darüber hinaus am besten unserem Blog, auf welchem wir ständig über Veränderungen und neue Tatbestände informieren. Und natürlich auch weitere interessante Informationen über die Mobilitätswende im Bereich der Infrastruktur für Nutzfahrzeuge liefern.
Das sind die drei Bereiche in denen Fördergelder fließen:
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Was zählt alles zur Nutzfahrzeug-Infrastruktur?
Ladeinfrastruktur
Bei der Ladeinfrastruktur im betrieblichen oder kommunalen Bereich handelt es sich um die notwendige Einrichtung, welche es erlaubt, die vorhandene Flotte an batterie-elektrisch betriebenen Nutzfahrzeuge zu laden.
Wie die Ladeinfrastruktur in der Praxis ausgestaltet wird, hängt von der Größe und dem Nutzungsprofil der elektrisch betriebenen Nutzfahrzeuge ab. Entsprechend unterschiedlich kann die Ladeinfrastruktur hinsichtlich Ladeleistung, Bauform, Größe, etc. ausfallen.
Von einer Flotte spricht man bereits ab zwei Fahrzeugen. Je größer die Flotte ist und je mehr batterie-elektrisch betriebe e Nutzfahrzeuge vorhanden sind, desto wichtiger wird es, den Bedarf der einzelnen Fahrzeuge zu analysieren und die Konzeption der Ladeinfrastruktur so auszurichten, dass die ganz Flotte damit optimal bedient werden kann.
Verweis: Was wird gefördert
Tankinfrastruktur
Bei der Tankinfrastruktur für Wasserstoff handelt es sich um eine, der vorhandenen Fahrzeugflotte angepasste Anlage (bestehend aus Wasserstofftanks, Steuerung und Zapfanlage), bei welchem die Nutzfahrzeuge kurzfristig auf dem eigenen Werkareal mit flüssigem oder gasförmigem Wasserstoff betankt werden kann.
Wegen den mit Wasserstoff einhergehenden Explosionsrisiken sind die Wasserstofftanks, gehören zusätzliche bauliche Schutzmaßnahmen ebenfalls zur Tankinfrastruktur. Entsprechend sind diese Bauten ebenfalls Teil der Infrastruktur für Nutzfahrzeuge.
Verweis: Was wird gefördert
LKW-Stellplätze
LKW-Standplätze sind nach heutiger Betrachtungsweise Orte in der Nähe von Autobahnen, an denen LKWs während der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit abgestellt werden. Neben dem eigentlichen Abstellplatz müssen LKW-Standplätze aber noch weitere minimale Anforderungen erfüllen, damit sie die Anforderungen einer Förderung erfüllen. Dazu zählen etwa sanitäre Einrichtungen für die Fahrer und Fahrerinnen.
Zukünftig wird das aber nicht reichen, weil bei batterie-elektrisch betriebenem Güterverkehr die Ruhezeiten mit den Ladezeiten der Batterien kombiniert werden müssen. Dieses Anforderungsprofil besteht derzeit jedoch nur in der Theorie. Aber es ist davon auszugehen, dass dies zukünftig ein entscheidendes Förderkriterium darstellen wird.
Verweis: Was wird gefördert
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Was wird bei der Ladeinfrastruktur gefördert?
So wurde die zuwendungsberechtigte Ladeinfrastruktur im 1. Förderaufruf für das Förderprogramm KsNI definiert:
Als Bestandteil der Ladeinfrastruktur für von außen aufladbare Batterie–Lkw nach § 2 Nummer
2 und 3 des Elektromobilitätsgesetzes (EMoG) sind Investitionen in mobile und stationäre
Normal– und Schnellladeinfrastruktur (Ladepunkt, Transformer, Übergabestation,
Herstellung und Erweiterung des Netzanschlusses sowie Pufferspeicher und intelligente
Lösungen zur Integration des Pufferspeichers in das Lademanagement am jeweiligen
Standort) förderfähig
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Was wird bei der Tankinfrastruktur gefördert?
Wiederum die Definition der zuwendungsberechtigten Tankinfrastruktur aus dem 1. Förderaufruf für das Förderprogramm KsNI:
Als Bestandteil der Tankinfrastruktur für Wasserstoff–Brennstoffzellen–Lkw nach § 2 Nummer
4 EMoG sind Investitionen in Containerlösungen, mobile Tankstellen (auf Trailern) und
fest installierte Wasserstoff–Tankstellen förderfähig. Dazu können je nach Konfiguration
gehören: Speicher (Drucktank oder Flüssigwasserstoffspeicher), Verdichter, Kühl–Einheit,
Zapfsäule und Trailer. Um wasserstoffführende Teile wie Speicher und Verdichter vor
mechanischer Beschädigung (bspw. durch Durchgangsverkehr) zu schützen, sind auch
Maßnahmen wie Poller und Schutzwände förderfähig.
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Welche LKW-Stellplätze werden gefördert?
Auszug aus der Richtlinie
zur Förderung privater Investoren zur Schaffung
von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen in der Nähe von Autobahnanschlussstellen
Vom 10. Juni 2021
In der Nähe von Autobahnanschlussstellen können Investitionen finanziell gefördert werden für zusätzliche Lkw-
Stellplätze, die durch
- den Neubau von Lkw-Parkplätzen inclusive Zuwegung,
- den Ausbau bestehender Lkw-Parkplätze (z. B. auf Autohöfen) oder
- Ertüchtigungsmaßnahmen von bestehenden Stellplätzen oder sonstigen Flächen, die bisher nicht als Lkw-Stellplätze genutzt werden (z. B. auf Betriebshöfen von Speditionsunternehmen oder Transport- und Logistikunternehmen, Parkflächen von Handelsunternehmen oder Messeparkplätzen)
geschaffen werden. Gefördert werden kann auch die hierfür erforderliche infrastrukturelle Ausstattung (z. B. Umzäunung, Markierung, Bau oder Beschaffung sanitärer Anlagen, Beleuchtung, sichere Wegeführung).
Zudem können Systeme zur Online-Erfassung der aktuellen Belegung der Lkw-Stellplätze und die technische Infrastruktur für die Datenweitergabe bzw. -bereitstellung auf dem deutschen Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) gefördert
werden.
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